FAQ

Wirf einen Blick auf unsere sich ständig weiterentwickelnden Frequently Asked Questions für alle Fragen, die Du rund um den safety days 2019 Hackathon haben kannst. Bei weiteren Fragen sind wir unter den im Impressum stehenden Kontaktdaten zu erreichen.

Was ist ein Hackathon?

Hackathons sind eine Mischung aus Hacken und Marathon. Seit den späten 1990er Jahren sind sie eine feste Größe in der Technologiebranche. Häufig werden sie mittlerweile auch in andere Branchen übertragen, in denen dann ‚cases‘ in einem kurzen Zeitrahmen behandelt werden. Es handelt sich bei Hackathons um eine intensive Veranstaltung, die ein Team mit unterschiedlichsten Stärken zusammenbringt, um Probleme zu identifizieren und Lösungen zu entwickeln, normalerweise innerhalb eines Wochenendes.

Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen kann jeder, denn alle haben ihre eigenen Stärken und können diese in das Projektteam einbringen. Begrüßt wird es, wenn Du Erfahrungen im Bereich der zivilen Gefahrenabwehr oder der IT sammeln konntest oder dies noch planst.

Wie kann ich teilnehmen?

Du kannst dich einfach unter diesem Link registrieren.

Was ist, wenn ich nicht aus Paderborn komme?

Wir haben ausreichend Übernachtungsmöglichkeiten in verschiedenen Preiskategorien in Paderborn organisiert. Anreisekosten können wir leider nicht übernehmen. Eine Schlafmöglichkeit können wir in den Gebäuden der Universität leider nicht anbieten.

Was muss ich mitbringen?

Deine Technik, wie Computer oder Laptop, und Gadgets für den Hackathon musst Du selbst mitbringen. Außerdem noch alles was Du für eine Übernachtung in der Unterkunft benötigst. Frühstück, Mitagessen, Abendessen und Getränken werden von uns kostenfrei zur Verfügung gestellt. Außerdem gibt es Snacks für zwischendurch.

Was ist, wenn ich keine eigene Idee habe?

Kein Problem, darum kümmern wir uns. Zum einen werden die Challenges von Experten aus IT und ziviler Gefahrenabwehr gestellt und auch betreut. Diese werden das Team an die Aufgabe heranführen und über den gesamten Hackathon begleiten.

Wann bekomme ich genauere Informationen zu Themen und Teilnehmern?

Für einen erfolgreichen Hackathon müssen die Rahmenbedingungen klar sein, und man wird die Chance haben die anderen Teilnehmer kennenzulernen. Für beides wird bei den Einführungsveranstaltungen gesorgt.

Wird es für mich einfach sein, ein Team zu finden?

Ja, wird es. Du sollst beim Hackathon neue Leute kennenlernen und hierfür werden wir dir genug Möglichkeiten geben. Neben dem Kick-Off sind auch einige Eisbrecher geplant, sodass du einfach mit anderen Teilnehmern in Kontakt treten kannst.

Was kostet mich die Teilnahme?

Für die Teilnahme wird ein geringer Unkostenbeitrag zwischen 15 und 20 € erhoben. Du wirst rund um die Uhr mit Essen und Getränken versorgt. Leider können wir weder Unterkunft noch Anreisekosten übernehmen.

Wo finde ich die Teilnahmebedingungen?

Die Teilnahmebedingungen findest du am Ende der Seite.

Gibt es auch etwas zu gewinnen?

Na auf jeden Fall!

Nach welchen Kriterien werden die Lösungen bewertet?

Die Lösungen werden anhand von Innovationsgrad, Kreativität, Praktikabilität und der Präsentation von einer Jury bewertet.

Wie setzt sich die Jury zusammen?

Die Jury setzt sich zusammen aus Experten aus IT, ziviler Gefahrenabwehr und Forschung zusammen.

Wem gehört mein Projekt?

Alle Projekte werden unter der Open Source MIT Lizenz veröffentlicht. Für alle weiteren Fragen verweisen wir auf die Teilnahmebedingungen weiter unten.

Teilnahme­bedingungen für den safety days 2019 Hackathon

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmenden des Hackathon während der safety days 2019 vom 22.03.2019 und 24.03.2019 in Paderborn (nachfolgend „Veranstaltung“ und/oder „Hackathon“ genannt).  Ausrichter der Veranstaltung ist die Universität Paderborn (nachfolgend „Veranstalter“ genannt). Mit der Anmeldung zur Veranstaltung bestätigen Teilnehmende, dass sie die folgenden Teilnahmebedingungen sorgfältig gelesen haben und deren Inhalten ausdrücklich zustimmen sowie alle hierin genannten Rechte und Pflichten befolgen/einräumen/übertragen.

§1 Anmeldung und Teilnahmeberechtigung

Teilnehmende melden sich über das Anmeldeformular der Website https://www.safetydays.de/ zum Hackathon an. Evtl. anfallende Teilnahmegebühren können nicht rückerstattet werden. Teilnehmende müssen volljährig sein, also mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Veranstalter behält sich vor, nach erfolgreicher Registrierung diese nach eigenem Ermessen für ungültig zu erklären. In diesem Fall wird die evtl. angefallene Teilnahmegebühr zurückerstattet.

§2 Verarbeitung persönlicher Daten des Teilnehmers

Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklären sich Teilnehmende ausdrücklich damit einverstanden, dass persönliche Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, Wohnort, Geburtsdatum, Studiengang, Lebenslauf etc.) dem Veranstalter zur Verfügung gestellt und der Veranstalter berechtigt ist, die Daten der Teilnehmenden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere gemäß den Regelungen der DSGVO, des TMG und des BDSG) für interne Zwecke des Veranstalters zu verarbeiten (insbesondere erheben, speichern, verändern) darf.

Der Anmeldende einer Teamanmeldung garantiert ausdrücklich, dass er berechtigt ist die persönlichen Daten insbesondere die der anderen Teammitglieder weiterzugeben.

Alle Angaben und Informationen zum Schutz der persönlichen Daten befinden sich in der Datenschutzerklärung: https://www.safetydays.de/impressum/

§3 Foto– und Filmaufnahmen

Der Veranstalter wird im Rahmen der Veranstaltung selbst und/oder durch Dritte (insbesondere Print- Fernseh- oder Bild-Medien) Bild-, Ton- und/oder Filmaufnahmen erstellen bzw. erstellen lassen.

Mit der Anmeldung zur Veranstaltung willigen Teilnehmende in die unentgeltliche und entgeltliche Verwendung der von den Teilnehmern erstellten Foto-, Ton- und Filmaufnahmen sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien insbesondere auch in die mediale Verbreitung über das Internet durch den Veranstalter und/oder durch Dritte ein. Das Recht zur Verwendung und Verwertung ist zeitlich und räumlich uneingeschränkt. Ferner umfasst es die Verbreitung in allen Sprachen.

§4 Verhaltensregeln / Teilnehmerausschluss

Teilnehmende haben im Rahmen der Veranstaltung alle einschlägigen Gesetze und sonstigen Vorschriften insbesondere auch diese Teilnahmebedingungen einzuhalten. Teilnehmende dürfen auf der Veranstaltung selbst oder im Zusammenhang mit dieser insbesondere keine Inhalte erstellen, die gesetzeswidrig oder in sonstiger Weise anstößig sind.

Der Veranstalter wird im Rahmen der Veranstaltung Daten, Informationen und/oder Feedback zu den erstellten Lösungen und Ergebnissen (u.a. Softwareprototypen) von den Teilnehmenden erheben. Teilnehmende dürfen während der Erarbeitung der Lösungen und Ergebnissen oder bei der Mitarbeit an spezifischen Sachen lediglich eigene Ideen und Rechte einbringen. Es dürfen keine durch Rechte Dritter geschützten und nicht zur Weitergabe an Dritte geeigneten Inhalte und Ideen verwendet werden.

Der Veranstalter, seine Mitarbeiter und ihre gesetzlichen Vertreter sowie ggf. ihre Erfüllungsgehilfen üben im Rahmen der gesamten Veranstaltung das Hausrecht aus und sind gegenüber den Teilnehmenden weisungsbefugt. Ferner behält sich der Veranstalter vor, bei grobem Verstoß gegen die Verhaltensregeln die Teilnehmerin oder den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

§5 Arbeitsmittel

Teilnehmende werden die zur Erarbeitung von Lösungen im Rahmen der Veranstaltung erforderliche Hard- und Software selbst zur Veranstaltung mitbringen. Der Veranstalter stellt keine Hard- und Software zur Verfügung. Ein Internetzugang steht zur Verfügung. Teilnehmende verpflichten sich, dass nur kommerzielle Software, für welche sie über die entsprechenden Lizenzen zu diesem Zweck verfügen, oder frei verfügbare Software im Rahmen der Veranstaltung verwenden. Es darf bereits vor dem Hackathon bestehender Code verwendet werden. Die Teams müssen kenntlich machen, welchen Umfang der App/Anwendung sie bereits vor dem Hackathon und welche sie bei der Veranstaltung entwickelt haben. Der Veranstalter übernimmt ausdrücklich keine Haftung für die von Teilnehmenden mitgebrachte Hardware bzw. Software und keine Haftung für Schutzrechtsverletzungen und Urheberrechtsverstöße des Teilnehmenden gegenüber Dritten. Teilnehmende stellen dem Veranstalter und die Sponsoren der Veranstaltung im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund Schutzrechtsverletzungen und Urheberrechtsverstößen des Teilnehmers im Rahmen der Veranstaltung von allen Ansprüchen dieser Dritten auf erstes Anfordern frei.

Die Nutzung des während der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Internetzugangs ist nur mittels der dem Veranstalter zur Verfügung gestellten teilnehmerbezogenen Zugangsdaten erlaubt. Die Zugangsdaten sind von den Teilnehmern streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht weitergegeben werden. Die Internetverbindung darf ausschließlich für Zwecke und im Rahmen der Veranstaltung und im Einklang mit den einschlägigen Gesetzen und sonstigen Vorschriften genutzt werden. Für etwaige Verstöße haftet ausschließlich der jeweilige Teilnehmende, sofern ein Verstoß auf sein Verhalten zurückzuführen ist.

§6 Anreise / Reisekosten

Die Anreise und/oder die Verpflegung des Teilnehmers zu/auf der Veranstaltung liegen in seinem alleinigen Verantwortungsbereich. Der Veranstalter haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die Teilnehmenden auf der Anreise zur Veranstaltung durch sich selbst und/oder durch Dritte zugefügt werden bzw., die er auf der Anreise erleiden. Eine Erstattung von Reise- oder sonstigen Nebenkosten durch den Veranstalter erfolgt nicht. Ein Teil der Verpflegung am Veranstaltungstag wird kostenfrei durch den Veranstalter sichergestellt.

§7 Bewertung / Prämierung

Der Veranstalter prämiert die besten Teams mit Sach- oder Geldpreisen.

Der/die Gewinner wird/werden am Ende der Veranstaltung durch eine Fachjury, bestehend aus Mitgliedern des Veranstalters, der Sponsoren und/oder sonstigen Dritten ermittelt. Objektive und subjektive Gesichtspunkte können dabei Grundlage für die Bewertung sein. Kriterien der Bewertung und ggf. gesonderte Bestimmungen werden vom Veranstalter und der Jury vor Beginn der Wettbewerbszeit kommuniziert. Ein Anspruch des Teilnehmenden auf Bewertung und Prämierung besteht in keinem Fall. Eine jederzeitige Verweigerung oder Beendigung der Bewertung und Prämierung ohne Angabe von Gründen behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor. In keinem Fall sind Teilnehmende berechtigt, Bewertungskriterien zu ändern und/oder einen Rechtsanspruch auf Prämierung gegenüber dem Veranstalter oder sonstigen Dritten zu erheben. Die Bewertung der Ergebnisse und Lösungen, die Teilnehmende auf der Veranstaltung entwickeln, liegt im alleinigen Ermessen der Fachjury und/oder des Veranstalters.

Die eventuelle Entrichtung von Steuern liegt allein in der Verantwortung der Gewinner.

§8 Vertraulichkeit

Teilnehmende verpflichten sich, dritten Personen ohne die ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters keinen Zugang zu allen von dem Veranstalter erhaltenen Informationen, Kenntnissen und Unterlagen zu gewähren, diese vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen und nur im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu verwenden.

§9 Nutzungsrechte / Weitergabe von Rechten

Auf der Veranstaltung werden Teilnehmende, insbesondere durch die Bearbeitung der Challenges, Lösungen entwickeln, die Gegenstand von Rechten, Schutzrechten, Nutzungsrechten (insbesondere Urheberrechten, Urhebernutzungsrechten, gewerblichen Schutzrechten, Rechten zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten etc.) sind bzw. sein können. Diese Rechte übertragen Teilnehmende nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auf den Veranstalter.

An den im Rahmen der Veranstaltung vom Teilnehmenden erarbeiteten Lösungen und Ergebnissen, die bzw. deren Nutzung Gegenstand von Rechten und Schutzrechten bzw. Rechten zur Anmeldung von Schutzrechten sind oder sein können, räumt der Teilnehmende dem Veranstalter ein unentgeltliches, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares, unterlizenzierbares, ausschließliches Nutzungsrecht an allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein. Hiervon umfasst ist insbesondere das Recht, die Rechte an den Lösungen und Ergebnissen zeitlich und räumlich unbeschränkt an die Sponsoren der Veranstaltung weiter zu übertragen, die diese vervielfältigen bzw. vervielfältigen lassen können, Schutzrechte hieran anmelden können sowie entgeltlich oder unentgeltlich nutzen und nutzbar machen können.

§10 Haftung

Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Mitglieder haften den Teilnehmern gegenüber nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Für den Fall einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt diese Haftungsbeschränkung nicht. Die Haftung des Veranstalters bei einfacher Fahrlässigkeit ist beschränkt auf die typischerweise bei Veranstaltungen der vorliegenden Art auftretenden und vorhersehbaren Schäden, soweit es sich bei der Verletzung um eine vertragswesentliche Pflicht handelte. Weiterhin gilt die Haftungsbeschränkung nicht, soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus sonstigen Gründen zwingend begründet ist. Der Veranstalter ist berechtigt, jederzeit Änderungen an der Veranstaltung vorzunehmen, die Veranstaltung abzubrechen oder im Vorfeld abzusagen. Ein Schadensersatzanspruch des Teilnehmers gegen den Veranstalter besteht in diesem Falle nicht. Der Veranstalter haftet gegenüber dem Teilnehmer nicht für mittelbare und/oder Folgeschäden, die aus einer erstmaligen Schadenszufügung resultieren.

§11 Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Diese Teilnahmebedingungen und die daraus entstehenden Rechtsbeziehungen zwischen den Teilnehmenden und dem Veranstalter und/oder den Sponsoren unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Paderborn, Westf.